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RATGEBER · TODESFALL

Wohnungsräumung nach Todesfall

Organisatorische Schritte, persönliche Unterlagen und Räumungstermin in Ruhe vorbereiten. Rechtsfragen gehören zu den zuständigen Fachstellen.

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Ein Bild wird in einer Wohnung sorgfältig in einen Umzugskarton verpackt

Überblick

Nach einem Todesfall müssen Angehörige vieles gleichzeitig entscheiden. Dieser Ratgeber trennt die Organisation von den Rechtsfragen: Er zeigt, was sich praktisch vorbereiten lässt, und verweist für amtliche und rechtliche Fragen auf die zuständigen Stellen.

Zuerst die amtlichen Schritte

Stirbt eine Person in einem Spital oder Heim, meldet die Institution den Todesfall. Stirbt sie nicht in einer solchen Institution, müssen die Angehörigen den Todesfall laut ch.ch innerhalb von zwei Tagen der zuständigen Behörde melden – in der Regel dem Zivilstandsamt des Sterbeortes – und die ärztliche Todesbescheinigung im Original beilegen.

Die Bestattung darf erst nach der Bestätigung der Anmeldung durch das Zivilstandsamt stattfinden. Mit der Räumung der Wohnung muss in dieser Phase noch nicht begonnen werden.

Mietwohnung: Vermieter informieren und Frist beachten

Lebte die verstorbene Person in einer Mietwohnung, ist die Vermieterschaft zu informieren. Hat die Person allein gelebt, muss die Wohnung gekündigt und innerhalb der im Mietvertrag vorgesehenen Frist geräumt werden (ch.ch). Dieser Termin bestimmt häufig den Zeitplan der Räumung.

Erbschaft: Fristen kennen, Rechtsfragen klären lassen

Wer eine Erbschaft nicht annehmen will, muss das laut ch.ch innerhalb von drei Monaten mit eingeschriebenem Brief der zuständigen Behörde am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person mitteilen. Ein öffentliches Inventar muss innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod verlangt werden. Für weitere Fragen empfiehlt ch.ch eine Anwaltskanzlei oder ein Notariat.

Praktischer Hinweis: Bevor Gegenstände entsorgt, verkauft oder verteilt werden, sollten sich die Erbinnen und Erben abstimmen. Welche Folgen einzelne Handlungen für die Erbschaft haben, ist eine Rechtsfrage – dazu geben wir keine Auskunft und empfehlen eine Beratung.

Praktische Vorbereitung vor der Räumung

  • Kontaktperson bestimmen, die vor Ort entscheiden kann und erreichbar ist.
  • Zugang und Schlüssel klären, auch für Keller, Estrich, Garage und Briefkasten.
  • Ein Inventar der Vermögenswerte in der Wohnung erstellen – laut ch.ch dient es der Erbteilung.
  • Wichtige Dokumente sichern, zum Beispiel Ausweise, Verträge, Versicherungs-, Bank- und Steuerunterlagen.
  • Erinnerungsstücke und mögliche Wertgegenstände vorab bezeichnen oder entnehmen.
  • Fotos der Räume und der Zufahrt machen – sie beschleunigen die Offerte.
  • Den Räumungstermin an die Frist aus dem Mietvertrag anpassen.

Was bei einer Räumung durch 1A Umzüge abgestimmt wird

1A Umzüge klärt vor dem Start Umfang, Zugang, Termin und eine Kontaktperson. Persönliche Unterlagen, Erinnerungsstücke und mögliche Wertgegenstände werden gesondert behandelt. Eine Anrechnung wiederverwertbarer Gegenstände ist nicht pauschal möglich, sondern nur, wenn sie im konkreten Fall vereinbart wird. Sondermaterialien werden vorab fallbezogen abgeklärt. Die Besichtigung ist kostenlos möglich; die Offerte folgt normalerweise ca. 2 Stunden, nachdem der Umfang ausreichend geklärt ist.

Geht es nur um die leere Wohnung, passt die Wohnungsräumung. Muss der gesamte Hausstand sortiert und aufgelöst werden, ist die Haushaltsauflösung die passende Leistung.

Quellen

ch.ch – Todesfall in der Schweiz: Checkliste ↗

ch.ch – Ein Erbe annehmen oder ausschlagen ↗

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber beschreibt organisatorische Schritte und gibt keine rechtliche Auskunft zu Erbschaft oder Vollmachten; massgeblich sind die verlinkten Quellen und eine Beratung durch Notariat oder Anwaltskanzlei.

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Beschreiben Sie Objekt, Umfang, Zugang und Wunschtermin. Den persönlichen Anlass müssen Sie nicht angeben.